Abrechnung | Preis | |
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Einmalige Kosten | ||
Setup-Gebühr | ||
Bearbeitung Depot-Vorbestände | ||
Laufende Kosten | ||
Pauschale Verbuchungskosten Diese werden quartalsweise anteilig abgerechnet. |
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Rücksprache mit Partner-Steuerberater:in |
Die Konditionen
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Beispielcase: Wie funktioniert die Abrechnung bei einem Depot? (Hier klicken)
Herr Müller hat sein Depot am 01.09. eröffnet und hatte im September einen durchschnittlichen Depotwert von 184.000 EUR. Unmittelbar nach der Depoteröffnung hat er sein Depot zur WePa angebunden und möchte nun das Jahr verbucht haben.
Abgerechnet wird quartalsweise, dabei gilt:
Nur Monate, in denen das Depot einen Bestand aufwies, werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Wie hoch fällt nun die Rechnung zum 30.09. aus?
Im Fall von Herrn Müller gibt es zwei Monate mit 0 EUR und einen Monat mit 184.000 EUR Depotvolumen im Monatsdurchschnitt.
Als Quartalsdurchschnitt ergibt sich somit 61.333 EUR. Dies fällt in Kategorie drei (50.000 - 100.000 EUR) und wird mit 250 EUR im Quartal abgegolten.
Somit wird zum 30.09. fällig:
- 500 EUR Einrichtungsgebühr
- 250 EUR Verbuchungspauschale
Im vierten Quartal hat Herr Müller durchschnittliche Depotwerte entsprechend nachfolgender Übersicht:
- Oktober: 262.000 EUR
- November: 270.000 EUR
- Dezember: 273.000 EUR
Darüber hinaus fielen für Rückfragen beim Partner-Steuerberater im Oktober insgesamt zwei Stunden zu je 180 EUR an.
Wie sieht nun die Rechnung für das vierte Quartal aus?
Der Quartalsdurchschnitt beträgt 268.333 EUR, was in Kategorie fünf (250.000 - 500.000 EUR) fällt und mit 375 EUR im Quartal abgegolten wird.
Somit wird zum 31.12. fällig:
- 360 EUR für Rückfragen
- 375 EUR Verbuchungspauschale
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Beispielcase: Wie funktioniert die Abrechnung bei mehreren Depots? (Hier klicken)
Herr Maier hat sein Depot am 01.09. eröffnet und hatte im September einen durchschnittlichen Depotwert von 184.000 EUR. Unmittelbar nach der Depoteröffnung hat er sein Depot bei uns angebunden und möchte nun das aktuelle Jahr verbucht haben.
Abgerechnet wird quartalsweise, dabei gilt:
Nur Monate, in denen das Depot einen Bestand aufwies, werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Wie hoch fällt nun die Rechnung für Q3 aus?
Im Fall von Herrn Maier gibt es zwei Monate mit einem Depotvolumen von 0 EUR und einen Monat mit 184.000 EUR Depotvolumen im Monatsdurchschnitt.
Als Quartalsdurchschnitt ergibt sich somit 184.000 / 3 = 61.333 EUR.
Dies fällt in Kategorie drei (50.000 - 100.000 EUR) und wird mit 250 EUR im Quartal abgegolten.
Somit wird zum 30.09. fällig:
- 500 EUR Einrichtungsgebühr
- 250 EUR Verbuchungspauschale für Q3
Was passiert, wenn Herr Maier ein zusätzliches Depot anbindet?
Am Ende des dritten Quartals hat Herr Maier noch ein zusätzliches Depot eröffnet und benutzt dieses direkt ab 01.10.
Im vierten Quartal werden die Depotvolumina addiert und Herr Maier hat somit durchschnittliche Depotwerte entsprechend nachfolgender Übersicht:
- Oktober: 230.000 EUR
- November: 250.000 EUR
- Dezember: 285.000 EUR
Darüber hinaus fielen für Rückfragen beim Partner-Steuerberater im Oktober insgesamt 1,5 Stunden zu jeweils 180 EUR an.
Wie sieht nun die Rechnung für das vierte Quartal aus?
Der Quartalsdurchschnitt beträgt 255.000 EUR ((230.000 + 250.000 + 285.000) / 3), also befindet sich der Wert in Kategorie fünf (250.000 - 500.000 EUR) und wird mit 375 EUR im Quartal abgegolten.
Somit wird zum 31.12. fällig:
- 375 EUR Verbuchungspauschale
- 270 EUR für Rückfragen
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Fragen & Antworten zum Wertpapierverbuchungs-Service
Die automatisierte Wertpapierverbuchung (WePa) eignet sich hervorragend für alle Steuerberater-, Kanzleien, die wertpapierhandelnde Kapitalgesellschaften betreuen.
Die Buchung erfolgt wahlweise im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen. Genutzt wird die Durchschnittsmethode (Inventarbewertung).
Ja, dies ist problemlos möglich. Der Mandant muss das lediglich bei der Registrierung angeben.
Die Software wurde in Zusammenarbeit mit einem Gremium der Partner-Steuerberater entwickelt. Sie verbindet Steuerexpertise mit Softwareentwicklungsexpertise.
Bei der Verprüfung durch RIDE-Partnersteuerberater:innen haften diese bis zu einer Schadenssumme i.H.v. 2,5 Millionen EUR.
Die Software verbucht problemlos SKR03, SKR04 und SKR49.
Ja, die Software ist für UGs, GmbHs und AGs geeignet. Genossenschaften und Familienstiftungen sind derzeit noch in der Entwicklung.
Ja, Ihre Daten, und die Ihrer Mandant:innen, sind bei uns sicher.